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Ergotherapie Jeanette Lek

Hauptstrasse 81
6182 Escholzmatt


Anreise

  • Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
    Die Praxis ist in ca. 5 Minuten zu Fuss vom Bahnhof erreichbar.
  • Mit dem Auto:
    Parkplätze stehen direkt hinter dem Haus zur Verfügung.
Hauptstrasse 81, 6182 Escholzmatt

Häufig gestellte Fragen

 Preise, Finanzierung & Krankenkassenanerkennung
Die Ergotherapie wird in der Regel auf ärztliche oder kinderpsychiatrische Verordnung hin durchgeführt und von der obligatorischen Grundversicherung oder der Invalidenversicherung übernommen. Üblicherweise erfolgt die Behandlung als Behandlungsserie von etwa 9 Sitzungen. Der Selbstbehalt der Eltern beträgt rund 10 %. Bei längerfristigen Behandlungen muss die ärztliche Verordnung sowie die Kostengutsprache durch die Krankenkasse erneuert werden.
Ja, für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist immer eine entsprechende Verordnung Voraussetzung. Diese Verordnung bildet die Grundlage für das weitere Therapiegutspracheverfahren.
Bei Vorliegen eines entsprechenden Geburtsgebrechens und auf ärztlichen Antrag werden die Therapiekosten häufig auch von der Invalidenversicherung übernommen. In der Regel erfolgt die Übernahme mit einer Gutsprache, die zwischen 1 und 2 Jahren gültig ist.
Vor Therapiebeginn reicht die Ergotherapeutin ein Gesuch zur Kostengutsprache bei der Krankenkasse ein. Dies sichert die Anerkennung und Übernahme der Therapiekosten im Vorfeld. Bei längerfristigen Behandlungszeiträumen muss diese Gutsprache rechtzeitig erneuert werden.
Eine Abmeldung ist bis 24h vor dem Termin per Telefon / Mitteilung möglich, bei verspäteten Absagen wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt.

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